Hauptuntersuchung/Überziehung bei Saisonkennzeichen
Verfasst: Fr 3. Apr 2026, 09:59
Hallo,
eine Besonderheit, die nicht allen, oft auch den Prüfern nicht bekannt ist. Sie rechnen bei gleichen Aufwand ja gerne die 20% Mehrkosten bei Überziehung ab.
Es geht um das Saisonkennzeichen, egal ob normal oder mit H.
Das Überziehen der Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich TÜV, wird in Deutschland als Ordnungswidrigkeit geahndet, wobei die Kosten von der Dauer der Überziehung abhängen. Bei Saisonkennzeichen gelten Sonderregelungen, wenn der HU-Termin in die Ruhephase fällt.
Bis 2 Monate: Keine Strafe und keine erhöhte Untersuchungsgebühr.
Darüber: Zusätzlich zu den Bußgeldern wird bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten bei der HU eine erweiterte Prüfung (Ergänzungsuntersuchung) fällig, die zu höheren Prüfkosten führt (ca. 20 % Aufschlag).
Sonderregelung Saisonkennzeichen
Fällt der TÜV-Termin in einen Zeitraum, in dem das Fahrzeug nicht zugelassen ist (Ruhephase), muss die Hauptuntersuchung nicht sofort bei Saisonbeginn nachgeholt werden. In der Regel soll die HU muss im ersten Monat des neuen Betriebszeitraums durchgeführt werden. Auch wenn der HU-Termin vor der Ruhephase anfiel, gilt die 2 Monatsfrist (Ruhephase herausrechnen).
Beispiele:
1) HU 10/25 (bei Saisonkennzeichen 4 - 10) HU im April, keine erhöhte Prüfgebühr, da im 1. Monat nach der nicht anrechbaren Ruhephase durchgeführt wird
2) HU 9/25 (bei Saisonkennzeichen 5 -10) HU im Mai, keine erhöhte Prüfgebühr, da im 2. Monat nach der anrechenbaren Ruhephase durchgeführt wird
Gesetzesgrundlage:
§ 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
BKatV (Bußgeldkatalog-Verordnung)
Hinweis:
Beim Erfassen der Daten mit Zeiten gibt es ein Feld (bei der GTÜ auf dem Bildschirm ganz rechts, etwa Mitte), bei dem die Ruhephase der Saison einzutragen ist. Dann wird keine erhöhte Gebühr ausgewiesen!
Ich hoffe das war hilfreich und die Portokasse wird bei den ohnehin teuren Zeiten entlastet.
Sonnige Grüße aus Südbaden
Mark
eine Besonderheit, die nicht allen, oft auch den Prüfern nicht bekannt ist. Sie rechnen bei gleichen Aufwand ja gerne die 20% Mehrkosten bei Überziehung ab.
Es geht um das Saisonkennzeichen, egal ob normal oder mit H.
Das Überziehen der Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich TÜV, wird in Deutschland als Ordnungswidrigkeit geahndet, wobei die Kosten von der Dauer der Überziehung abhängen. Bei Saisonkennzeichen gelten Sonderregelungen, wenn der HU-Termin in die Ruhephase fällt.
Bis 2 Monate: Keine Strafe und keine erhöhte Untersuchungsgebühr.
Darüber: Zusätzlich zu den Bußgeldern wird bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten bei der HU eine erweiterte Prüfung (Ergänzungsuntersuchung) fällig, die zu höheren Prüfkosten führt (ca. 20 % Aufschlag).
Sonderregelung Saisonkennzeichen
Fällt der TÜV-Termin in einen Zeitraum, in dem das Fahrzeug nicht zugelassen ist (Ruhephase), muss die Hauptuntersuchung nicht sofort bei Saisonbeginn nachgeholt werden. In der Regel soll die HU muss im ersten Monat des neuen Betriebszeitraums durchgeführt werden. Auch wenn der HU-Termin vor der Ruhephase anfiel, gilt die 2 Monatsfrist (Ruhephase herausrechnen).
Beispiele:
1) HU 10/25 (bei Saisonkennzeichen 4 - 10) HU im April, keine erhöhte Prüfgebühr, da im 1. Monat nach der nicht anrechbaren Ruhephase durchgeführt wird
2) HU 9/25 (bei Saisonkennzeichen 5 -10) HU im Mai, keine erhöhte Prüfgebühr, da im 2. Monat nach der anrechenbaren Ruhephase durchgeführt wird
Gesetzesgrundlage:
§ 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
BKatV (Bußgeldkatalog-Verordnung)
Hinweis:
Beim Erfassen der Daten mit Zeiten gibt es ein Feld (bei der GTÜ auf dem Bildschirm ganz rechts, etwa Mitte), bei dem die Ruhephase der Saison einzutragen ist. Dann wird keine erhöhte Gebühr ausgewiesen!
Ich hoffe das war hilfreich und die Portokasse wird bei den ohnehin teuren Zeiten entlastet.
Sonnige Grüße aus Südbaden
Mark