Hauptuntersuchung/Überziehung bei Saisonkennzeichen

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Re: Hauptuntersuchung/Überziehung bei Saisonkennzeichen

von jhettmann » So 5. Apr 2026, 11:41

Hallo Andi,

vielen Dank für die Info. Sehr hilfreich.

Viele Grüße
Joachim

Re: Hauptuntersuchung/Überziehung bei Saisonkennzeichen

von andilin » So 5. Apr 2026, 07:12

Hallo Tom,

ganz klare Sache, wie ja auch schon geschrieben wurde.

Wenn dein Wagen abgemeldet ist und der TÜV ist abgelaufen, dann gibt es zwei Möglichkeiten für dich:
1. Mit Trailer zum Tüv und dann ganz normale Tüv Abnahme, bis zu 7 Jahren ausser Betrieb, danach Vollabnahme.
2. Spezielle gelbe Kurzzeitkennzeichen, die nur für die Vorführung zum TÜV gelten holen und hinfahren. Die Fahrt darf nur zum TÜV gehen, nicht für diverse Fahrten (steht extra mit im Schein). Hat dein Wagen dann die HU bekommen, kannst du wieder normal mit den gelben Kennzeichen fahren.

So war es bei mir.

Ist dein Wagen noch zugelassen einfach eine verspätete HU Abnahme mit Zusatzgebühren.

Gruß
Andi

Re: Hauptuntersuchung/Überziehung bei Saisonkennzeichen

von jhettmann » Sa 4. Apr 2026, 22:51

Hallo Tom,

hört sich etwas kompliziert an und deshalb lieber meinen Sachverhalt zum Verständnis:

Aktuell bin ich am umbauen und habe mich mit der Zeit verschätzt d.h. ich werde bis zur Hauptuntersuchung im Mai nicht fertig und dann läuft ja der Tüv ab....gut etwas überziehen geht ja, aber was ist wenn ich erst im September fertig bin als Beispiel. Muss ich dann wieder eine komplette Untersuchung machen lassen wie am Anfang bei der ersten Zulassung? Also den ganzen Aufwand noch Einmal um auch das H-Kennzeichen wieder zu bekommen oder einfach nur eine verspätete Hauptunstersuchung?

Ansonsten müsste ich zwischendurch wieder den originalen Motor einbauen und Tüv machen und dann wieder Motor raus was natürlich unsinn ist finde ich.

Wäre dankbar für die Unterstützung wie ich es am Besten machen soll.

Ergänzung:
Jetzt weiß ich es wieder ich darf überziehen bis zwei Jahre und erst wenn ich über zwei Jahre überzogen habe, dann muss eine Einzelabnahme gemacht werden. Dann habe ich ja Zeit wenn das so ist.

Viele Grüße
Joachim

Re: Hauptuntersuchung/Überziehung bei Saisonkennzeichen

von e3tom » Sa 4. Apr 2026, 22:05

N'Abend,

Bei einer Stillegung verschiebt sich gar nichts.
Wenn die HU nach der Stillegung (Ausserbetriebsetzung) abläuft, kann das Fz. nicht mehr ohne neue HU wieder in Betrieb genommen werden. Also Kurzzeitkennzeichen 'kaufen' und der ganze Mist und dann mit frischem Bericht wieder regulär anmelden.
Ist die HU über den Ausserbetriebsetzungszeitraum hinaus noch gültig, kann man einfach so wieder anmelden (mit neuer EVB). Der HU-Zeitraum/Fälligkeit bleibt aber davon unberührt.

Glaube ist was für die Kirche. Ich orientiere mich an der FZV. Hier insbes. §16 Nr. 2.

Auszug:
-------
Das Fahrzeug muss vor der Wiederzulassung oder der erneuten Inbetriebsetzung einer Hauptuntersuchung nach § 29 der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Nummer
2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen.
-------

Gruss
Tom

Re: Hauptuntersuchung/Überziehung bei Saisonkennzeichen

von jhettmann » Sa 4. Apr 2026, 19:19

Hallo Mark,

weißt Du wie der Ablauf ist wenn man vor der Hauptuntersuchung das Auto mit H-Kennzeichen stilllegt z.b. für drei Monate und dann wieder in Betrieb nimmt?

Ich glaube dann hat man viel Zeit also mindestens ein Jahr glaube ich bis zur Hauptuntersuchung oder?

Korrektur: Ich meine natürlich die Verschiebung der Zeit während das Auto stillgelegt war.

Viele Grüße
Joachim

Re: Hauptuntersuchung/Überziehung bei Saisonkennzeichen

von TomHom » Fr 3. Apr 2026, 11:00

Hallo Mark,
sehr hilfreich und gut recherchiert!

Gruß

Thomas

Hauptuntersuchung/Überziehung bei Saisonkennzeichen

von co2sparer » Fr 3. Apr 2026, 09:59

Hallo,

eine Besonderheit, die nicht allen, oft auch den Prüfern nicht bekannt ist. Sie rechnen bei gleichen Aufwand ja gerne die 20% Mehrkosten bei Überziehung ab.

Es geht um das Saisonkennzeichen, egal ob normal oder mit H.
Das Überziehen der Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich TÜV, wird in Deutschland als Ordnungswidrigkeit geahndet, wobei die Kosten von der Dauer der Überziehung abhängen. Bei Saisonkennzeichen gelten Sonderregelungen, wenn der HU-Termin in die Ruhephase fällt.
Bis 2 Monate: Keine Strafe und keine erhöhte Untersuchungsgebühr.
Darüber: Zusätzlich zu den Bußgeldern wird bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten bei der HU eine erweiterte Prüfung (Ergänzungsuntersuchung) fällig, die zu höheren Prüfkosten führt (ca. 20 % Aufschlag).
Sonderregelung Saisonkennzeichen
Fällt der TÜV-Termin in einen Zeitraum, in dem das Fahrzeug nicht zugelassen ist (Ruhephase), muss die Hauptuntersuchung nicht sofort bei Saisonbeginn nachgeholt werden. In der Regel soll die HU muss im ersten Monat des neuen Betriebszeitraums durchgeführt werden. Auch wenn der HU-Termin vor der Ruhephase anfiel, gilt die 2 Monatsfrist (Ruhephase herausrechnen).
Beispiele:
1) HU 10/25 (bei Saisonkennzeichen 4 - 10) HU im April, keine erhöhte Prüfgebühr, da im 1. Monat nach der nicht anrechbaren Ruhephase durchgeführt wird
2) HU 9/25 (bei Saisonkennzeichen 5 -10) HU im Mai, keine erhöhte Prüfgebühr, da im 2. Monat nach der anrechenbaren Ruhephase durchgeführt wird

Gesetzesgrundlage:

§ 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
BKatV (Bußgeldkatalog-Verordnung)

Hinweis:
Beim Erfassen der Daten mit Zeiten gibt es ein Feld (bei der GTÜ auf dem Bildschirm ganz rechts, etwa Mitte), bei dem die Ruhephase der Saison einzutragen ist. Dann wird keine erhöhte Gebühr ausgewiesen!
Ich hoffe das war hilfreich und die Portokasse wird bei den ohnehin teuren Zeiten entlastet.

Sonnige Grüße aus Südbaden
Mark

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