Hallo!
Ich habe die Edelstahl Abgasanlage von W&M, leider aceptiert der TÜV -Rheinland die nicht und W&N versteht das nicht !
Hat jemand einen Nachweis der Geräuschpegelmessung für die Anlage und hat sie eingetragen?
Gruß Mathias
Edelstahl Abgasanlage!
- Funkentratzer
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Re: Edelstahl Abgasanlage!
Hallo Matthias,
mit einem Nachweis kann ich nicht dienen.
Es gibt aber vom TÜV Süd den "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern".
Hier der relevante Auszug daraus: Ich deute das so, das wenn es keine original Auspuffanlage mehr gibt, man auch Edelstahl Nachbauten verbauen darf.
Wir reden ja hier von einem Oldtimer und nicht von einem aufgemotzten Golf 7.
Bzw. was hat dem Prüfer explizit nicht gefallen?
Gruß, Michael
mit einem Nachweis kann ich nicht dienen.
Es gibt aber vom TÜV Süd den "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern".
Hier der relevante Auszug daraus: Ich deute das so, das wenn es keine original Auspuffanlage mehr gibt, man auch Edelstahl Nachbauten verbauen darf.
Wir reden ja hier von einem Oldtimer und nicht von einem aufgemotzten Golf 7.
Bzw. was hat dem Prüfer explizit nicht gefallen?
Gruß, Michael
Re: Edelstahl Abgasanlage!
Hallo Mathias
Kannst Du es bei einem anderen Prüfer versuchen?
Beste Grüsse
Peter
Kannst Du es bei einem anderen Prüfer versuchen?
Beste Grüsse
Peter
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Re: Edelstahl Abgasanlage!
Hallo Michael!
Dieses Schreiben habe ich vorgelegt und hat nichts gebracht!
Gruß
Dieses Schreiben habe ich vorgelegt und hat nichts gebracht!
Gruß
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- Registriert: Di 9. Feb 2021, 19:33
Re: Edelstahl Abgasanlage!
Hallo Peter!
Ja das kann ich versuchen aber wenn das auch nicht funktioniert habe ich dann zweimal 153 € in den Sand gesetzt!
Gruß Mathias
Ja das kann ich versuchen aber wenn das auch nicht funktioniert habe ich dann zweimal 153 € in den Sand gesetzt!
Gruß Mathias
Re: Edelstahl Abgasanlage!
Hallo,
möchte ein paar kurze Hinweise geben welche ich bei meinem Anliegen erfahren habe (TÜV Rheinland (Koblenz) nachdem ich mir "guten Glaubens" eine Anlage gekauft hatte wurden und "davon ausgegangen bin" das eine Installation und Eintragung in die Papiere "einfach" über die Bühne gehen würde... (mag es sicher auch geben und anders praktiziert werden - bei mir allerdings nicht...)
Ich musste für eine Edelstahlauspuffanlage eines anderen Anbieters (welcher auch der Hersteller war) eine Einzelabnahme inkl. Geräusch-Messungen durchführen lassen. (282€, Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis...")
Wichtig war auch bzw vorausgegangen:
- sämtliche "andersartige" Gutachten / ABE´s vom "Typ 6 CS" oder was auch immer durch die Gegend fliegt wird nicht akzeptiert.
Auch nicht ein Gutachten (z.b Tüv Süd für 3.0CS) bei dem VIN; Kennzeichen und solche Daten unkenntlich gemacht wurden -> ich habe die Frage gestellt wieso man "Tüv-intern" sich nicht auf das Gutachten beziehen könne... ich habe bis heute keine wirkliche Antwort darauf
- das Design / Dimensionen musste so "ziemlich identisch" wie bei der damaligen originalen Anlage sein -> diese Daten finden sich nun im Schein wieder
(-> mit Hinweis auf dem neuen Gutachten das "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere unverzüglich erforderlich ist" für 22+U.1-U.3)
- Geräuschmessung in Bereich des erlaubten sein, klar... (wieviele dB´s sind bei der zu installierenden Anlage angegeben? Ich frage weil ich davon ausgehe das nachbauten selten bis nie EXAKT so wie die sind auf die man sich bezieht -> evtl. ist das Grund genug für jeweilige notwendige Einzelabnahmen... Was genau wurde denn bemängelt oder war nicht vorhanden) Viel Erfolg. Gruß
möchte ein paar kurze Hinweise geben welche ich bei meinem Anliegen erfahren habe (TÜV Rheinland (Koblenz) nachdem ich mir "guten Glaubens" eine Anlage gekauft hatte wurden und "davon ausgegangen bin" das eine Installation und Eintragung in die Papiere "einfach" über die Bühne gehen würde... (mag es sicher auch geben und anders praktiziert werden - bei mir allerdings nicht...)
Ich musste für eine Edelstahlauspuffanlage eines anderen Anbieters (welcher auch der Hersteller war) eine Einzelabnahme inkl. Geräusch-Messungen durchführen lassen. (282€, Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis...")
Wichtig war auch bzw vorausgegangen:
- sämtliche "andersartige" Gutachten / ABE´s vom "Typ 6 CS" oder was auch immer durch die Gegend fliegt wird nicht akzeptiert.
Auch nicht ein Gutachten (z.b Tüv Süd für 3.0CS) bei dem VIN; Kennzeichen und solche Daten unkenntlich gemacht wurden -> ich habe die Frage gestellt wieso man "Tüv-intern" sich nicht auf das Gutachten beziehen könne... ich habe bis heute keine wirkliche Antwort darauf
- das Design / Dimensionen musste so "ziemlich identisch" wie bei der damaligen originalen Anlage sein -> diese Daten finden sich nun im Schein wieder
(-> mit Hinweis auf dem neuen Gutachten das "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere unverzüglich erforderlich ist" für 22+U.1-U.3)
- Geräuschmessung in Bereich des erlaubten sein, klar... (wieviele dB´s sind bei der zu installierenden Anlage angegeben? Ich frage weil ich davon ausgehe das nachbauten selten bis nie EXAKT so wie die sind auf die man sich bezieht -> evtl. ist das Grund genug für jeweilige notwendige Einzelabnahmen... Was genau wurde denn bemängelt oder war nicht vorhanden) Viel Erfolg. Gruß
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Re: Edelstahl Abgasanlage!
Hallo Tommy 75!
Es wurde bemängelt das es keinerlei Unterlagen oder Kennzeichnung an der Anlage ist sondern nur ein Auszug vom TÜV -Süd Anforderungen Katalog für die Begutachtung von Oldtimer.
Der Geräuschpegel dar die 86 db während der Fahrt nicht überschreiten!.
Es wurde bemängelt das es keinerlei Unterlagen oder Kennzeichnung an der Anlage ist sondern nur ein Auszug vom TÜV -Süd Anforderungen Katalog für die Begutachtung von Oldtimer.
Der Geräuschpegel dar die 86 db während der Fahrt nicht überschreiten!.