Rad/Reifen Kombi auf e9

Udo
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Rad/Reifen Kombi auf e9

Beitrag von Udo »

Hallo an alle,
ich möchte gern die Kombination 8x16 ET 11 vorne mit 215/55 und hinten 9x16 ET 24 mit 235/45 fahren.
Wäre nett ein paar Meinungen zu bekommen.

Nette Grüße
Udo
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Gerhard
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Re: Rad/Reifen Kombi auf e9

Beitrag von Gerhard »

Hallo Udo

Hast du schon mal den Abrollumfang verglichen? Gegenüber Serie zeigt dein Tacho 2 km zu wenig an, also wäre eine Tachoangleichung nötig. Da es aber für deine Kombination kein Gutachten gibt, musst du vermutlich lange suchen, um eine Eintragung dafür zu bekommen.

Wenn das dennoch deine Wunschgröße ist wünsche ich trotzdem viel Glück.
Üblich und mit verfügbarem Gutachten sind vorne 205/55 16 und hinten 225/50 16 oder 245/45 16

Gruß Gerhard
Udo
Beiträge: 6
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Re: Rad/Reifen Kombi auf e9

Beitrag von Udo »

Hallo Herhard,
herzlichen Dank für die Info.
Für diese Kombi gibt es ' Rotwand' Reifen , daher also die Idee.
L.G.
Udo
Hubi
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Re: Rad/Reifen Kombi auf e9

Beitrag von Hubi »

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es große Unterschiede beim TÜV in den einzelnen Bundesländer gibt, was die "Kulanz" bei Eintragungen angeht. Hatte 1989 bei mir ohne Gutachten folgende Reifen-/ Felgenkombination eintragen lassen wollen: Vo 205-55-16 auf Felge 8J x 16 ET 11 und hi 225-50-16 auf Felge 9J x 16 ET 11. In Bayern bei mehreren Anläufen keine Chance. In Hessen packte der TÜV-Ingenieur 4 x 20-Liter-Kanister Öl in den Kofferraum, dann fuhren wir in Schlangenlinien über den Parkplatz und danach auf die Hebebühne. Nachdem kein Reifen am Radhaus geschliffen hat, wurden meine Räder anstandslos eingetragen. Nur mal als Gedankenanstoß. Gruß Hubi
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Gerhard
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Re: Rad/Reifen Kombi auf e9

Beitrag von Gerhard »

Hallo Hubi

Du hast mit allem was du geschrieben hast sicher Recht.
Wenn du Reifen, von denen jeder TÜV weiß, dass die Vergleichsgröße im Räderkatalog vorhanden ist und er diese ohne Gutachten einträgt, so ist das in meinen Augen ein (legales) Entgegenkommen. Wenn du aber mit einer Reifengröße kommst, die vom Abrollumfang nicht zulässig ist, ohne Tachoangleichung, wo der Tacho weniger anzeigt als die tatsächliche Geschwindigkeit, da schickt dich selbst der TÜV Azubi vom 1. Lehrjahr wieder nach Hause. Das H-Kennzeichen kannst du in der Regel ohne entsprechend altem Gutachten auch gleich abschrauben:-)
Dennoch wünsche ich natürlich jedem, dass er alles was er möchte, auch eingetragen bekommt! Dazu kann ich nur raten, geht gut vorbereitet zum TÜV und bequatscht das was ihr vorhabt zuerst mit dem Prüfer.

Gruß Gerhard
Hubi
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Re: Rad/Reifen Kombi auf e9

Beitrag von Hubi »

Hallo Gerhard, der Abrollumfang muss natürlich stimmen, da hast du Recht und mit einer "Fantasiebereifung" hat man nirgends in Deutschland bei einem TÜV eine Chance :-); aber ich habe festgestellt, dass es schon Unterschiede beim TÜV in den jeweiligen Bundesländern gibt. Auch unser hiesiger Motorradclub fährt bei entsprechenden Umbauten gern nach Hessen zum Eintragen.
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