Seite 1 von 1

~ Wert / Ermittlung nach Motor-Generalüberholung / 0km ?

Verfasst: Sa 1. Apr 2017, 09:16
von Tommy75
Hallo, alles nur +/-:
Ich hatte im Jahr 2010 meine erste & bislang letzte Taxierung (OldieTax) mit Wert damals ~16.000€ Note 3+. Möchte, sobald in kürze alles wieder final funktioniert, ein neues Gutachten ermitteln lassen.

Wie fließt jetzt z.b. (m)eine Motor-Generalüberholung mit in den Fahrzeug-Wert ein? Sprich zu 90% "Neu-Motor" da ja alles neu gelagert & gehohnt, geplant und viele Kleinteile ersetzt wurden? (~4000€ ohne die Stunden die ich oder eine Fachwerkstatt daran verbracht haben). Der Motor-Zustand muss ja einen Einfluss haben...
Und: Zähle/Starte ich ich jetzt die Laufleistung dieses Motors mit 0km? oder weil das Block- & Kopfgehäuse schonmal im Einsatz waren mit x km?

Wie betrachtet man sowas?

Die Werte liegen für den e9 3.0CS bei Zustand "2" . (wegen Datenschutzgründen ~...)
2011: ~18.000
2013: ~24.000
2015: ~27.000
2017: ~32.000
... :-)

Danke , Gruß Thomas

Re: ~ Wert / Ermittlung nach Motor-Generalüberholung / 0km ?

Verfasst: Sa 1. Apr 2017, 11:19
von Nitro103
Hallo Thomas,

meines Wissens fließt der Zustand des Motors wertmäßig nur bei einem Vollgutachten ein, aber nicht bei einem Kurzgutachten.

Betr. Laufleistungsangaben eines Austauschmotors empfehle ich diese Info:
https://de.wikipedia.org/wiki/Austauschmotor

Viele Grüße
Robin

Re: ~ Wert / Ermittlung nach Motor-Generalüberholung / 0km ?

Verfasst: Sa 1. Apr 2017, 15:37
von willies13
Hallo Thomas,
hatte vor einem halben Jahr für die Versicherung von Claassic Date ein Kurzgutachten machen lassen.
Habe die gleicher Erfahrung gemacht; d.h. nur bei einem Vollgutachten wird je "Komponente" eine Zustandsnote ausgewiesen und dann ein Gesamtbild ermittelt.
Grüsse; Willy