hallo,
es ist soweit ich war mit meinem e9 zum tüv.
bin hin gefahren und jetzt habe ich ein problem,
denn der prüfer hat ein problem mit den haubenverschlüssen.
er meinte das die schnellverschlüsse beim csl nicht original wären und
außerdem so nicht im straßenverkehr zulässig wären.
meine frage, hat er recht?
hat jemand etwas schritliches für mich das ich dem prüfer die spezifischen
änderungen beim csl zeigen kann?
gruß matthias