von Nitro103 » Mi 31. Mai 2017, 21:53
Hallo Lutz,
es ist so, wie mein Vorredner Willy sagte:
Bei einem Kurzgutachten wird für die Versicherung ein grober Wiederbeschaffungswert definiert. Das Fahrzeug wird rein optisch in Augenschein genommen, und die dazugehörenden Papiere werden überprüft und dokumentiert. Funktionsprüfungen jedweder Art sind aber nicht vorgesehen, nicht einmal die Funktion des Abblendlichtes oder des Blinkers, oder ob das Auto überhaupt anspringt.
Im vorliegenden Fall erscheint es natürlich schon etwas ungewöhnlich, dass Classic Data ein Fahrzeug mit „2“ bewertet, während dasselbe vom Eigner zwischen „4“ und „5“ eingestuft wird. Wahrscheinlich lagen die Mängel dann im wahrsten Sinne des Wortes „im Verborgenen“, wo eben niemand bei einem Kurzgutachten hinsieht.
Es ist immer auch ein wenig Glückssache, welche Mängel sich noch im Weiteren nach einem Kauf zeigen. Ein Auto ist eben ein sehr komplexer Gegenstand mit so vielen Teilen (bei Durchsicht der Sprengzeichnungen im ETK kann man sich gut vorstellen, wie komplex ein Auto ist), der bei einer Besichtigung selbst bei großer Sorgfalt und in einem großzügigen Zeitrahmen nicht vollständig beurteilt werden kann. Ich habe schon erlebt, dass man noch mehrere Jahre nach einem Kauf bei der Demontage oder Zerlegung bestimmter Teile feststellt, dass Reparaturen Jahrzehnte zuvor unfachmännisch, z.B. durch Einbau nicht originaler Teile, vorgenommen wurden. Wie soll man selbst oder ein Gutachter derartiges bei einer Besichtigung feststellen? Unmöglich!
Um ein Fahrzeug wirklich in einen Zustand 1 zu versetzen, müsste man es immer komplett zerlegen und wieder auf der Rohkarosse aufbauen – ausschließlich mit Neuteilen bzw. neuwertigen Teilen versteht sich, sofern sie überhaupt noch verfügbar wären. Ansonsten müssten die Teile angefertigt werden, denn nur mittelmäßige oder abgenutzte Teile würden einem Zustand „1“ ja per Definition widersprechen. Am Ende würden sich die Restaurationskosten dann aber deutlich im sechsstelligen Bereich bewegen. Aus Investitionsgesichtspunkten lohnt sich also eine solche Restauration wohl kaum, vom CSL vielleicht einmal abgesehen.
Wenn in einem Classic Data-Kurzgutachten bspw. eine „1“ zugewiesen wird, dann ist es in vielen Fällen wohl eher die Anerkennung des Prüfers, dass sich jemand dem Anschein nach überdurchschnittliche Mühe gemacht hat, einen Oldtimer in einen schönen Zustand zu versetzen; es bedeutet aber keineswegs selbstverständlich, dass man ein wirklich „perfektes“ Auto kauft, an dem es keinen Handlungsbedarf mehr gibt. Die gibt es zwar auch, sind aber eher die Ausnahme.
Viel Glück und viele Grüße
Robin
Hallo Lutz,
es ist so, wie mein Vorredner Willy sagte:
Bei einem Kurzgutachten wird für die Versicherung ein grober Wiederbeschaffungswert definiert. Das Fahrzeug wird rein optisch in Augenschein genommen, und die dazugehörenden Papiere werden überprüft und dokumentiert. Funktionsprüfungen jedweder Art sind aber nicht vorgesehen, nicht einmal die Funktion des Abblendlichtes oder des Blinkers, oder ob das Auto überhaupt anspringt.
Im vorliegenden Fall erscheint es natürlich schon etwas ungewöhnlich, dass Classic Data ein Fahrzeug mit „2“ bewertet, während dasselbe vom Eigner zwischen „4“ und „5“ eingestuft wird. Wahrscheinlich lagen die Mängel dann im wahrsten Sinne des Wortes „im Verborgenen“, wo eben niemand bei einem Kurzgutachten hinsieht.
Es ist immer auch ein wenig Glückssache, welche Mängel sich noch im Weiteren nach einem Kauf zeigen. Ein Auto ist eben ein sehr komplexer Gegenstand mit so vielen Teilen (bei Durchsicht der Sprengzeichnungen im ETK kann man sich gut vorstellen, wie komplex ein Auto ist), der bei einer Besichtigung selbst bei großer Sorgfalt und in einem großzügigen Zeitrahmen nicht vollständig beurteilt werden kann. Ich habe schon erlebt, dass man noch mehrere Jahre nach einem Kauf bei der Demontage oder Zerlegung bestimmter Teile feststellt, dass Reparaturen Jahrzehnte zuvor unfachmännisch, z.B. durch Einbau nicht originaler Teile, vorgenommen wurden. Wie soll man selbst oder ein Gutachter derartiges bei einer Besichtigung feststellen? Unmöglich!
Um ein Fahrzeug wirklich in einen Zustand 1 zu versetzen, müsste man es immer komplett zerlegen und wieder auf der Rohkarosse aufbauen – ausschließlich mit Neuteilen bzw. neuwertigen Teilen versteht sich, sofern sie überhaupt noch verfügbar wären. Ansonsten müssten die Teile angefertigt werden, denn nur mittelmäßige oder abgenutzte Teile würden einem Zustand „1“ ja per Definition widersprechen. Am Ende würden sich die Restaurationskosten dann aber deutlich im sechsstelligen Bereich bewegen. Aus Investitionsgesichtspunkten lohnt sich also eine solche Restauration wohl kaum, vom CSL vielleicht einmal abgesehen.
Wenn in einem Classic Data-Kurzgutachten bspw. eine „1“ zugewiesen wird, dann ist es in vielen Fällen wohl eher die Anerkennung des Prüfers, dass sich jemand dem Anschein nach überdurchschnittliche Mühe gemacht hat, einen Oldtimer in einen schönen Zustand zu versetzen; es bedeutet aber keineswegs selbstverständlich, dass man ein wirklich „perfektes“ Auto kauft, an dem es keinen Handlungsbedarf mehr gibt. Die gibt es zwar auch, sind aber eher die Ausnahme.
Viel Glück und viele Grüße
Robin